Bankkonto anbinden und Umsätze abgleichen

Kategorie: Buchhaltung · Aktualisiert am 26.08.2026

Zwei Wege zu den Umsätzen

WegWieWann sinnvoll
Bankanbindung Konto einmalig verbinden, Umsätze werden danach abgerufen Der Regelfall – kein Hochladen mehr nötig
Datei einlesen CAMT oder MT940 aus dem Onlinebanking herunterladen und hochladen Wenn Ihre Bank nicht angebunden werden kann oder Sie es so bevorzugen

Die Anbindung läuft über ein zugelassenes Verfahren mit Anmeldung bei Ihrer Bank. Die Freigabe erfolgt bei der Bank, nicht bei uns.

Umsätze zuordnen

  1. Buchhaltung → Bank öffnen. Nicht zugeordnete Umsätze stehen oben.
  2. Zu jedem Umsatz gibt es einen Vorschlag – passende offene Rechnung, passender Beleg oder ein Konto aufgrund des Verwendungszwecks.
  3. Vorschlag prüfen und buchen. Oder von Hand ein anderes Konto wählen.

Bei vielen gleichartigen Umsätzen – etwa Kartenzahlungen oder Beiträgen – lassen Sie sich Vorschläge für alle auf einmal geben und buchen sie als Sammelbuchung. Das ist der größte Zeitgewinn im ganzen Bereich.

Vor dem Mahnen abgleichen: Machen Sie den Bankabgleich, bevor Sie Mahnungen verschicken. Sonst mahnen Sie Kunden, die längst bezahlt haben – und das kostet mehr Sympathie, als die Mahnung einbringt.

Suchen und nachbearbeiten

Sie können die Umsätze nach Betrag, Datum, Gegenseite oder Verwendungszweck durchsuchen – hilfreich, wenn Sie einer bestimmten Zahlung nachgehen. Eine falsche Zuordnung korrigieren Sie über das Storno der entstandenen Buchung.

Häufige Fragen

Kann voiceOne Überweisungen auslösen?
Nein, ausdrücklich nicht. Der Zugriff ist auf das Lesen von Umsätzen beschränkt. Zahlungen lösen Sie in Ihrem Onlinebanking aus.
Welche Banken werden unterstützt?
Die gängigen deutschen Institute. Ob Ihre dabei ist, sehen Sie beim Verbinden – und andernfalls funktioniert der Weg über CAMT oder MT940 bei jeder Bank.
Wie weit zurück werden Umsätze geholt?
Das legt Ihre Bank fest, meist 90 Tage. Ältere Umsätze holen Sie einmalig per Datei nach.
Was passiert bei einer Teilzahlung?
Der Vorschlag erkennt den Bezug zur Rechnung; der offene Restbetrag bleibt in der Rechnung stehen.
War dieser Artikel hilfreich?