Umsatzsteuer-Voranmeldung und ELSTER

Kategorie: Buchhaltung · Aktualisiert am 26.08.2026

Die Voranmeldung berechnen

Unter Buchhaltung → Steuern wählen Sie den Zeitraum – monatlich oder vierteljährlich, je nach Vorgabe Ihres Finanzamts. voiceOne wertet die festgeschriebenen Buchungen aus und füllt die Kennzahlen des amtlichen Formulars.

Die wichtigsten Kennzahlen

KennzahlInhalt
81 / 86Umsätze zum Regelsatz und zum ermäßigten Satz
35 / 36Umsätze zu anderen Steuersätzen
66Vorsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmen
61Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb
62 / 67Einfuhrumsatzsteuer und Steuer nach § 13b
83Zahllast beziehungsweise Erstattung – das Ergebnis

Jede Kennzahl lässt sich aufklappen: Sie sehen, welche Buchungen dahinterstehen. Wenn eine Zahl unerwartet aussieht, finden Sie die Ursache damit in Sekunden, statt das Journal zu durchsuchen.

Vor der Abgabe: Alle Belege des Zeitraums erfasst? Bankabgleich gemacht? Alle Buchungen bestätigt? Entwürfe zählen nicht mit – eine nicht festgeschriebene Buchung taucht in der Voranmeldung nicht auf.

Übermittlung an ELSTER

Für die elektronische Übermittlung brauchen Sie:

  • Ihre Steuernummer in der Schreibweise Ihres Finanzamts,
  • ein ELSTER-Zertifikat (die Datei mit der Endung .pfx, die Sie bei der Registrierung im ELSTER-Portal erhalten haben) samt zugehörigem Kennwort.

Die Seite zeigt Ihnen vor dem Absenden an, woran es gerade noch fehlt – statt Sie beim Klick auf Senden gegen eine Wand laufen zu lassen. Zu jeder Übermittlung können Sie den Bearbeitungsstand abrufen.

Aktueller Stand: Die Berechnung der Voranmeldung ist einsatzbereit – Sie können die Werte prüfen und übernehmen. Die direkte elektronische Übermittlung aus voiceOne heraus wird derzeit noch freigeschaltet. Bis dahin übertragen Sie die ermittelten Kennzahlen im ELSTER-Portal oder geben sie an Ihren Steuerberater weiter. Wir sagen das lieber deutlich, als dass Sie es kurz vor dem 10. des Monats herausfinden.

Fristen

Die Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums abzugeben. Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich das um einen Monat. Ob Sie monatlich oder vierteljährlich abgeben müssen, legt Ihr Finanzamt fest.

Häufige Fragen

Was ist mit der Jahreserklärung?
Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung ist nicht Teil der Voranmeldung. Sie entsteht üblicherweise beim Jahresabschluss – mit den Daten aus dem DATEV-Export hat Ihr Berater alles, was er dafür braucht.
Ich bin Kleinunternehmer – muss ich das ausfüllen?
In der Regel nicht. Aktivieren Sie in den Einstellungen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, dann wird auch auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Wo bekomme ich das ELSTER-Zertifikat her?
Aus Ihrem Konto im ELSTER-Portal des Finanzamts. Wir können es nicht für Sie beantragen – es ist an Ihre Identität gebunden.
Was ist die Dauerfristverlängerung?
Ein Antrag beim Finanzamt, der Ihnen einen Monat mehr Zeit gibt. Bei monatlicher Abgabe ist dafür eine Sondervorauszahlung zu leisten.
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