Was müssen Partner bei Empfehlungen beachten?
Für Empfehlungen gegen Provision gilt das Wettbewerbsrecht. Wer Provision erhält, muss den werblichen Zweck kenntlich machen. Werbe-E-Mails und SMS dürfen nur an Empfänger gehen, die vorher ausdrücklich eingewilligt haben, auch an Betriebe. Was Sie über voiceOne sagen, muss stimmen: Zahlen und Zusagen, die nicht auf voice-one.ai stehen, sind von voiceOne nicht gedeckt. Gegenüber Praxen gehören keine Patienten- oder Gesprächsdaten in Beispiele.
- Werbung kennzeichnen
- Ein Empfehlungslink gegen Provision ist Werbung. Kennzeichnen Sie ihn, zum Beispiel mit „Werbung“ oder „Anzeige“ (§ 5a Abs. 4 UWG).
- E-Mail nur mit Einwilligung
- Werbung per E-Mail oder SMS braucht die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers, auch gegenüber Unternehmen (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG).
- Belegte Aussagen
- Verwenden Sie die Angaben von voice-one.ai. Eigene Leistungsversprechen, Erkennungsraten oder Einsparungen sind von voiceOne nicht gedeckt.
- Praxen ohne Patientendaten
- Wenn Sie mediOne Praxen vorstellen, verwenden Sie keine Patienten- oder Gesprächsdaten als Beispiel, auch nicht anonymisiert.
- Nur an Betriebe
- voiceOne schließt Verträge nur mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, nicht mit Privatpersonen (AGB, § 1).